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Beratung | K-Tipp 15/2003

Der Sohn fährt mit dem Familienauto: Was gilt nun punkto Versicherung?

Ich fahre seit Jahrzehnten unfallfrei. Nun ist mein Sohn volljährig geworden und hat die Fahrprüfung bestanden. Er darf deshalb mein Auto mitbenützen, und ich schätze, dass wir jetzt ungefähr gleich viele Kilometer machen.
Was muss ich tun, damit ich mit der Autoversicherung keine Probleme kriege?

Das Wichtigste ist absolute Ehrlichkeit; sie müssen die Versicherung sofort über die geänderten Verhältnisse korrekt ins Bild setzen.

Im konkreten Fall fahren Sie und Ihr Sohn gleich häufig. Es gibt Gesellschaften, die unter solchen Umständen beide Fahrer als häufigsten Lenker eintragen oder den Sohn als zweiten regelmässigen Lenker vormerken.

Ein solcher Vermerk ist wichtig. Würde der Sohn einen Unfall verursachen, müsste die Versicherung ihre vertraglichen Leistungen ohne Wenn und Aber zahlen.

Wäre die Versicherung hingegen über die wahren Verhältnisse nicht im Bild, könnte ein Unfall des Sohnes böse Folgen haben. Der Grund: Bei der Autoversicherung wird immer nach dem häufigsten Lenker gefragt, und dessen Risikomerkmale haben einen entscheidenden Einfluss auf Prämie und Bonusstufe.

Sollte sich aber nach einem Unfall herausstellen, dass die angegebene Person gar nicht (oder nicht mehr allein) der häufigste Lenker war, kann die Versicherung wegen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurück-treten und die Schadenzahlung verweigern.

Die Meldung an die Versicherung wird allerdings bei etlichen Versicherungen zur Folge haben, dass die Prämie steigt, weil ja der Sohn mit wenig Fahrpraxis ein höheres Risiko darstellt.
Tipp: Verlangen Sie in solchen Fällen (Vater und Kind fahren gleich häufig) eine schriftliche Bestätigung der Gesellschaft. Sie sollte klarstellen, dass die Versicherung bei einem Unfall des Sohnes ohne Einschränkung zahlt.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Sohn das Familienauto nur ab und zu fährt; dann müssen Sie im Prinzip nichts unternehmen.

Ausnahme: Es gibt Familienväter bzw. -mütter, die einen Prämienrabatt erhalten, weil ihre Police «keine jugendlichen Lenker unter 25 Jahren» vorsieht. Melden Sie sich bei der Gesellschaft, sobald Ihr Kind volljährig wird und mit dem Familienauto fährt. Dadurch geht dieser Rabatt allerdings verloren.

Klar ist der Fall auch dann, wenn der Sohn (allenfalls später) mit dem Familienauto häufiger fährt als der Vater: Hier muss ebenfalls eine Meldung an die Versicherung erfolgen. Sie hat zur Konsequenz, dass nun der Sohn als häufigster Lenker gilt und damit mehr zahlt.

Noch ein Tipp: Sollte der Sohn ein eigenes Auto kaufen, ist klar, dass er dann der häufigste Lenker ist. Es gibt aber Versicherungsvertreter, die in solchen Fällen den Rat geben, das Auto des Kindes auf den Namen des Vaters (oder der Mutter) laufen zu lassen, um so zu einer günstigeren Prämie zu kommen.

Ein solches Vorgehen ist fatal: Würde die Versicherung bei einem Unfall davon erfahren, würde sie wegen falscher Antragsdeklaration nichts zahlen.

(em)

17. September 2003


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