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Vor zwei Jahren haben mein Kollege und ich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit einem Stammkapital von 40000 Franken gegründet. Mein Kollege sollte 30000 Franken beisteuern, ich 10000 Franken. Meinen Stammanteil habe ich voll einbezahlt.Mein Kollege hingegen hat nur 20000 Franken einbezahlt. Leider lief die GmbH nicht wunschgemäss und wir mussten sie auflösen. Nun werden wir mit grossen Geldforderungen überhäuft. Hafte ich persönlich für die Gesellschaftsschulden?
Ja, aber nur zu einem kleinen Teil. Im Grundsatz gilt: Falls das Stammkapital voll eingezahlt war, so wird diese Summe zur Deckung der offenen Schulden herangezogen. Ist dieses Geld aufgebraucht, gehen die Gläubiger leer aus. Die Gesellschafter verlieren also das, was sie eingezahlt haben - aber für weitere Schulden haften sie nicht.
Sie sind aber in einer speziellen Situation, weil Ihr Kollege das Stammkapital nicht voll eingezahlt hat: Sie haften solidarisch und vollumfänglich für denjenigen Betrag, den Ihr Kollege nicht eingezahlt hat.
Die Haftung ist aber auf die Höhe des fehlenden Betrages beschränkt - in Ihrem Fall sind das 10000 Franken.
Somit kann es also vorkommen, dass ein Gesellschafter, der sich nur mit einer bescheidenen Stammeinlage beteiligt hat, plötzlich mit grossen Forderungen konfrontiert ist.
Um dieses Haftungsrisiko zu vermeiden, sollten Gesellschafter unbedingt darauf achten, dass alle Beteiligten ihren Teil am Stammkapital voll einzahlen.
Natürlich können Sie im Anschluss daran noch Ihren Kollegen vor Gericht ziehen und von ihm die Geldsumme einfordern, die er nicht in die GmbH einbezahlt hatte. Doch wenn der Partner zahlungsunfähig ist, ist auf diese Weise kaum noch etwas zu holen.
(ai)
12. November 2003