SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 19/2003

Muss ich persönlich für die Schulden der Gesellschaft haften?

Vor zwei Jahren haben mein Kollege und ich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit einem Stammkapital von 40000 Franken gegründet. Mein Kollege sollte 30000 Franken beisteuern, ich 10000 Franken. Meinen Stammanteil habe ich voll einbezahlt.Mein Kollege hingegen hat nur 20000 Franken einbezahlt. Leider lief die GmbH nicht wunschgemäss und wir mussten sie auflösen. Nun werden wir mit grossen Geldforderungen überhäuft. Hafte ich persönlich für die Gesellschaftsschulden?

Ja, aber nur zu einem kleinen Teil. Im Grundsatz gilt: Falls das Stammkapital voll eingezahlt war, so wird diese Summe zur Deckung der offenen Schulden herangezogen. Ist dieses Geld aufgebraucht, gehen die Gläubiger leer aus. Die Gesellschafter verlieren also das, was sie eingezahlt haben - aber für weitere Schulden haften sie nicht.

Sie sind aber in einer speziellen Situation, weil Ihr Kollege das Stammkapital nicht voll eingezahlt hat: Sie haften solidarisch und vollumfänglich für denjenigen Betrag, den Ihr Kollege nicht eingezahlt hat.

Die Haftung ist aber auf die Höhe des fehlenden Betrages beschränkt - in Ihrem Fall sind das 10000 Franken.

Somit kann es also vorkommen, dass ein Gesellschafter, der sich nur mit einer bescheidenen Stammeinlage beteiligt hat, plötzlich mit grossen Forderungen konfrontiert ist.

Um dieses Haftungsrisiko zu vermeiden, sollten Gesellschafter unbedingt darauf achten, dass alle Beteiligten ihren Teil am Stammkapital voll einzahlen.
Natürlich können Sie im Anschluss daran noch Ihren Kollegen vor Gericht ziehen und von ihm die Geldsumme einfordern, die er nicht in die GmbH einbezahlt hatte. Doch wenn der Partner zahlungsunfähig ist, ist auf diese Weise kaum noch etwas zu holen.

(ai)

12. November 2003


Beitrag als PDF
Muss ich persönlich für die Schulden der Gesellschaft haften?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte