SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 5/2004

Kann ich das Vermögen in der eigenen Familie behalten?

Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, meine jetzige Frau hat einen Sohn. Ich möchte, dass sie nach meinem Tod finanziell ausreichend versorgt ist. Andererseits soll aber das Vermögen nach ihrem Tode nicht ihrem Sohn in die Hände fallen, sondern meinen eigenen Kindern zugute kommen.

Laut Gesetz erhalten Ihre Kinder und Ihre Frau jeweils die Hälfte Ihres Nachlasses. Mit einem Testament können Sie aber Ihre Kinder auf den Pflichtteil setzen und damit erreichen, dass Ihre Frau fünf Achtel Ihres Nachlasses erhält.

Im Umfang von drei dieser fünf Achtel können Sie Ihre Kinder als Nacherben einsetzen. Stirbt Ihre Frau, geht dieser Teil dann an Ihre beiden Kinder aus erster Ehe zurück. Die Juristen nennen dies «Nacherbeneinsetzung auf den Überrest». Das heisst, Ihre Frau darf das Geld grundsätzlich verbrauchen und nur ein allfälliger Rest wird an Ihre Kinder weitervererbt.
Das Problem liesse sich auch mit einer anderen Konstruktion lösen: Statt Vor- und Nacherben einzusetzen, könnten Sie für die Quote von drei Achteln direkt Ihre Kinder als Erben einsetzen, zugleich aber Ihre Ehefrau als Nutzniesserin für diesen Teil bezeichnen. Ihre Kinder sind dann zwar rechtmässige Eigentümer des Vermögens, Ihre Ehefrau darf es jedoch verwalten und die Erträge, die es abwirft, behalten.

(nw)

27. Oktober 2004


Beitrag als PDF
Kann ich das Vermögen in der eigenen Familie behalten?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Erhalte ich eine Entschädigung für die Pflege meines verstorbenen Vaters? Erbschaft: Wie komme ich ans Geld? Bedingungen über den Tod hinaus?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte