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Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, meine jetzige Frau hat einen Sohn. Ich möchte, dass sie nach meinem Tod finanziell ausreichend versorgt ist. Andererseits soll aber das Vermögen nach ihrem Tode nicht ihrem Sohn in die Hände fallen, sondern meinen eigenen Kindern zugute kommen.
Laut Gesetz erhalten Ihre Kinder und Ihre Frau jeweils die Hälfte Ihres Nachlasses. Mit einem Testament können Sie aber Ihre Kinder auf den Pflichtteil setzen und damit erreichen, dass Ihre Frau fünf Achtel Ihres Nachlasses erhält.
Im Umfang von drei dieser fünf Achtel können Sie Ihre Kinder als Nacherben einsetzen. Stirbt Ihre Frau, geht dieser Teil dann an Ihre beiden Kinder aus erster Ehe zurück. Die Juristen nennen dies «Nacherbeneinsetzung auf den Überrest». Das heisst, Ihre Frau darf das Geld grundsätzlich verbrauchen und nur ein allfälliger Rest wird an Ihre Kinder weitervererbt.
Das Problem liesse sich auch mit einer anderen Konstruktion lösen: Statt Vor- und Nacherben einzusetzen, könnten Sie für die Quote von drei Achteln direkt Ihre Kinder als Erben einsetzen, zugleich aber Ihre Ehefrau als Nutzniesserin für diesen Teil bezeichnen. Ihre Kinder sind dann zwar rechtmässige Eigentümer des Vermögens, Ihre Ehefrau darf es jedoch verwalten und die Erträge, die es abwirft, behalten.
(nw)
27. Oktober 2004