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Als Mitglied einer komplizierten Erbengemeinschaft habe ich Anspruch auf ein altes Haus mit Scheune. Da ich an der Liegenschaft nicht interessiert bin, möchte ich den Erbteil meinem Bruder verschenken. Nun behauptet eine Cousine, eine Abtretung der Erbquote sei nur mit Zustimmung aller Erben rechtens. Stimmt diese Aussage?
Nein. Sie können Ihren Erbschaftsteil mit einem schriftlichen Vertrag ohne Zustimmung der Miterben Ihrem Bruder verschenken oder verkaufen. Damit treten Sie aus der Erbengemeinschaft aus, und Ihr Bruder tritt an Ihre Stelle.
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25. Mai 2005