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Beratung | K-Geld 5/2005

Darf die Autoversicherung im Voraus bezahlte Prämien zurückbehalten?

Ich habe ein neues Auto gekauft und verschiedene Versicherungsofferten eingeholt. Mehrere Angebote sind deutlich günstiger als jenes meiner bisherigen Versicherung. Laut meinem Versicherungsagenten würde die Gesellschaft die bis Ende Jahr bezahlte Prämie nicht zurückerstatten, falls ich zu einer anderen Versicherung wechsle. Ist das rechtens?

Ja. Die Versicherungen dürfen die im Voraus bezahlte Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres behalten, wenn der Versicherte vorzeitig vom Vertrag zurücktritt. Das wird sich aber voraussichtlich nächstes Jahr ändern. Dann tritt nämlich das revidierte Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Es enthält neu den Grundsatz der Prämienteilbarkeit. Demnach dürfen die Versicherten die zu viel bezahlte Prämie von der Gesellschaft zurückfordern, wenn sie die Versicherung aus einem der gesetzlich vorgesehenen Gründe vorzeitig künden - zum Beispiel aufgrund eines Fahrzeugwechsels oder eines Schadenfalls.

Einzig wenn der Versicherte nach einem Teilschaden im ersten Versicherungsjahr oder nach einem Totalschaden kündigt, dürfen die Gesellschaften die nicht verbrauchte Prämie auch künftig behalten.

Die Coop Versicherung wendet die kundenfreundlicheren Bestimmungen bereits seit Mitte dieses Jahres für Neukunden an.

(nw)

12. Oktober 2005


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