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Mein Onkel ist vor kurzem gestorben. Da er ledig und kinderlos war, hat er mir sein ganzes Vermögen von 30 000 Franken hinterlassen. Nun will mir das Zürcher Amt für Zusatzleistungen aber alles wegnehmen, weil mein Onkel über 90 000 Franken Zusatzleistungen bezogen habe. Ist das korrekt?
Ja. Nur die Ergänzungsleistungen zur AHV müssen nach dem Tod des Bezügers nicht zurückbezahlt werden. Hat die verstorbene Person aber neben den AHV-Ergänzungsleistungen auch kantonale oder kommunale Zusatzleistungen erhalten, können diese aus dem Nachlass zurückgefordert werden. Das gilt auch im Kanton Zürich. War ein Bezüger verheiratet, wird das Geld in Zürich erst dann zurückverlangt, wenn auch der zweite Ehegatte gestorben ist. Wenn Kinder oder Eltern erben, verbleibt diesen zudem ein Freibetrag von 25 000 Franken. Für Nichten gilt dies leider nicht.
ch
07. Dezember 2005