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Beratung | K-Tipp 2/2006

Bin ich als Arbeitslose unfallversichert?

Ich habe auf Ende Januar von meinem Chef die Kündigung erhalten; eine neue Arbeitsstelle ist bisher nicht in Sicht.
Wie bin ich gegen Unfall versichert, falls ich arbeitslos werde?

Wer seine Arbeitsstelle verliert oder aufgibt, bleibt zunächst noch während 30 Tagen nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses prämienfrei gegen Nichtberufsunfälle (Freizeitunfälle) versichert; das ist die so genannte Nachdeckung.

Anschliessend gilt: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld, während Warte- und Einstelltagen sowie während eines Beschäftigungsprogramms sind Arbeitslose obligatorisch bei der Suva gegen Unfall versichert.

Die Arbeitslosenkasse zieht den Prämienanteil der Versicherten (das sind 2,91 Prozent des Taggeldes) vom jeweiligen Stempelgeld ab und leitet ihn an die Suva weiter.
Trotzdem kann es zu Versicherungslücken kommen - etwa wenn der Entscheid der Arbeitslosenversicherung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld noch aussteht oder wenn sich Betroffene verspätet arbeitslos melden.

Es empfiehlt sich deshalb, beim Unfallversicherer des bisherigen Arbeitgebers eine so genannte Abredeversicherung abzuschliessen. Auf diese Weise können Betroffene den während der 30-tägigen Nachdeckungsfrist gewährten Schutz um maximal 180 Tage verlängern. Dieser Schutz ist auch wichtig, wenn Sie sich nicht als arbeitslos melden. Die Prämie beträgt 25 Franken pro Monat.

Diese Abredeversicherung müssen Sie innert 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abschliessen.

Der Abschluss der Versicherung ist ohne umständliche Formalitäten möglich: Sie bezahlen der bisherigen Unfallversicherung einfach die Prämie für die gewünschte Anzahl Monate. Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Einzahlungsschein. Die Quittung (Empfangsschein) gilt als Versicherungsbestätigung.
Wird anschliessend das Gesuch um Arbeitslosenentschädigung von der Arbeits-losenversicherung rückwirkend gutgeheissen, wird die Prämie für die Abredeversicherung auf Verlangen zurückerstattet.

Falls Sie keine Abredeversicherung abschliessen, sind Sie automatisch bei der Krankenkasse (Grundversicherung) gegen Unfall versichert. Doch diese Versicherung zahlt nur Arzt- und Spitalkosten, keine Taggelder und Renten.

Im Internet finden Arbeitslose wertvolle Hinweise und Tipps.

(ch)

www.treffpunkt-arbeit.ch

25. Januar 2006


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