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Ich möchte meine Frau so weit wie möglich begünstigen. Wie muss ich vorgehen? Wir haben mehrere gemeinsame Kinder.
Sie können beim Notar einen so genannten Ehe- und Erbvertrag mit Meistbegünstigung erstellen lassen. Damit überlassen Sie ihr die ganze Errungenschaft, also alles, was Sie während der Ehe gemeinsam gespart haben.
Allfällig vorhandenes Eigengut - voreheliches Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen - können Sie Ihrer Frau per Testament zusprechen. Zu diesem Zweck werden die Kinder auf den erbrechtlichen Pflichtteil in der Höhe von drei Achteln gesetzt. Den Rest der Erbschaft in der Höhe von fünf Achteln wird dem überlebenden Ehepartner zugesprochen.
Denkbar bei grossen Vermögen ist auch eine weitgehende Nutzniessung: Die Errungenschaft wird beim Tod eines Partners geteilt (güterrechtliche Teilung). Eine Hälfte gehört dem überlebenden Partner zu Eigentum, die andere Hälfte fällt mit dem Eigengut des Verstorbenen in die eigentliche Erbschaft. Davon erhält der überlebende Ehegatte einen Viertel zu Eigentum, den Rest (3/4) zur Nutzniessung. In diesem Fall erben die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Mit einem Erbvertrag, an dem sich auch die erwachsenen Kinder beteiligen, kann ausserdem geregelt werden, dass beim Tod eines Elternteils alles dem andern gehört. Die Erbteilung findet dann erst nach dessen Tod statt.
(hrs)
24. Mai 2006