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Ich habe mein Pferd gegen Entgelt in einem Unterstand auf einem benachbarten Hof einstellen können. Weil mir jetzt ein günstigeres Angebot vorliegt, möchte ich meine Box so schnell wie möglich kündigen. Doch der Vermieter meint, dies sei nur mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Stimmt das?
Nein. Bei einer Pferdebox handelt es sich aus rechtlicher Sicht um einen Einstellplatz - ähnlich einer Garage. Sie kann mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende Monat gekündigt werden. Dies gilt, falls vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. Die kurze zweiwöchige Kündigungsfrist auf Ende des laufenden Monats gilt übrigens auch für möblierte Zimmer.
Dw
07. Juni 2006