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Ich habe meine Mietwohnung per E-Mail auf Ende September gekündigt.
Nun teilt mir der Vermieter mit, eine solche Kündigung sei ungültig, und ich müsse noch einmal kündigen. Hat er Recht?
Ja. Das Gesetz schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor. Diese muss nach heutiger Gerichtspraxis eigenhändig unterschrieben sein. Das ist bei einer Kündigung per Fax, E-Mail oder mittels Fotokopie nicht der Fall. Deshalb sind solche Kündigungen ungültig und müssen wiederholt werden.
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14. Juni 2006