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Beratung | K-Tipp 13/2006

Muss ich das Guthaben der 3. Säule teilen?

Mein Mann und ich leben seit zwei Jahren getrennt. Wir sind aber noch nicht geschieden. Nun habe ich beschlossen, ein Konto für die 3. Säule zu eröffnen. Die Einzahlungen werde ich von meinem jetzigen Lohn bestreiten. Mein Mann ist der Ansicht, dieses Guthaben werde dann bei der Scheidung geteilt. Stimmt das?

Ja. Denn obwohl Sie getrennt wohnen, leben Sie noch immer im normalen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das eheliche Vermögen wird erst im Zeitpunkt der Scheidung aufgeteilt.

Dabei hat - vereinfacht gesagt - jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft des anderen, nicht aber auf dessen Eigengut.

Das Guthaben der 3. Säule fällt in jene Gütermasse, aus der die Einzahlungen erfolgt sind.

Bezahlen Sie die 3. Säule von Ihrem jetzigen Lohn, gehört das Guthaben zur Errungenschaft. Es ist daher bei der Scheidung hälftig zu teilen.

Anders wäre es, wenn Sie die Einzahlungen mit vor der Ehe Erspartem oder aus geerbtem Vermögen finanzieren würden. Das 3.-Säule-Guthaben wäre dann Teil Ihres Eigenguts und müsste bei der Scheidung nicht geteilt werden.

(ch)

23. August 2006


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Muss ich das Guthaben der 3. Säule teilen?
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