SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 18/2006

Muss der Zaun ums Grundstück weg?

Wir haben eine Parterrewohnung mit Sitzplatz, kleiner Wiese und Garten gemietet. Um den Hund des Nachbarn von unserem Garten fernzuhalten, haben wir um das ganze Grundstück einen Zaun gezogen. Zwei Jahre lang sagte der Vermieter nichts. Nun streiten wir uns wegen der Nebenkosten - und plötzlich verlangt der Vermieter, dass wir den Zaun entfernen. Ist der Vermieter im Recht?

Nein. Da der Vermieter die Situation seit zwei Jahren duldet, ist seine Forderung missbräuchlich. Wenn Sie aber ausziehen, müssen Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen - also den Zaun entfernen.

Grundsätzlich gilt aber: Man muss den Vermieter immer um seine schriftliche Zustimmung bitten, bevor man die Mietsache umbaut oder feste Einrichtungen hinzufügt. Der Vermieter kann dies ohne Angabe von Gründen verweigern. Wer dann trotzdem baut, muss wissen: Der Vermieter kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. In krassen Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden (30 Tage auf ein Monatsende).

Wurde die Mietsache mit Zustimmung des Vermieters geändert, muss der Mieter nichts rückgängig machen - es sei denn, die Parteien haben das Gegenteil schriftlich vereinbart. Bleiben die Änderungen bestehen, ist für den noch vorhandenen Mehrwert eine Entschädigung zu zahlen. Dies gilt wiederum nur, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(ad)


Buch-tipp
Was Mieter wissen müssen - vom Vertrag über eine Renovation bis zur Kündigung -, steht im Ratgeber zum Mietrecht. Zu bestellen auf Seite 28 oder über www.saldo.ch.

01. November 2006


Beitrag als PDF
Muss der Zaun ums Grundstück weg?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Verwandte Artikel
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Trennung? Darf ich mein Büsi im Garten begraben? Darf der Nachbar meinen Baum stutzen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte