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Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen. Nun hat er einem Bekannten noch kurz vor der Scheidung von seinem Lohnkonto eine grössere Geldsumme überwiesen. Als Geschenk. Ich bin damit nicht einverstanden. Muss ich die Schenkung tatsächlich akzeptieren?
Ja. Die Schenkung ist rechtsgültig. Aber für Sie nicht von Nachteil. Denn Schenkungen, die ein Ehegatte während der letzten fünf Jahre ohne Zustimmung des anderen Ehegatten gemacht hat, werden bei der Scheidung güterrechtlich zur Errungenschaft gerechnet. Das heisst: Das eheliche Vermögen wird so geteilt, als hätte es die Schenkung nie gegeben.
bf
22. November 2006