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Ich habe ein Geschäftslokal gemietet und für meine Angestellten auf eigene Kosten mehrere Schlüssel herstellen lassen. Nun habe ich das Geschäftslokal gekündigt und muss die Schlüssel abgeben.
Muss mir der Vermieter für die zusätzlichen Schlüssel etwas zahlen?
Nein. Wer als Mieter auf eigene Kosten Schlüssel nachmachen lässt, kann beim Auszug dafür keine Entschädigung verlangen. Dies gilt dann, wenn der Vermieter nichts davon wusste.
Anders sieht es aus, wenn der Vermieter damals schriftlich bestätigt hat, dass er mit dem Nachmachen der Schlüssel einverstanden ist. Dann muss er den Mieter entschädigen, wenn er die Schlüssel herausverlangt.
Im Grundsatz gilt: Wer ein Geschäftslokal mietet, hat Anspruch auf mehrere Schlüssel, falls der Vermieter den Mietzweck kennt. Wird ein Coiffeursalon vermietet, reicht ein einziger Schlüssel nicht. Dann kann vom Vermieter erwartet werden, dass er pro angestellte Person einen Schlüssel plus einen Notschlüssel zur Verfügung stellt.
(bw)
29. November 2006