|
(0) |
Meine Ehefrau und ich haben beide mehrere Geschwister. Wir haben aber keine Kinder. Müssen wir einen Ehevertrag abschliessen oder ist gesetzlich geregelt, dass der überlebende Ehepartner die ganze Errungenschaft erhält?
Durch die gesetzliche Erbfolge ist in Ihrem Fall festgelegt, dass der überlebende Ehegatte drei Viertel des Nachlasses erhält. Der Rest geht an die Geschwister des Verstorbenen.
Die Geschwister sind aber nicht pflichtteilgeschützt. Sie und Ihre Frau können den überlebenden Ehegatten mit einem Ehevertrag deshalb als Alleinerben einsetzen. In diesem Fall geht der gesamte Nachlass des Verstorbenen - bestehend aus Eigengut und Errungenschaftsanteil - an den überlebenden Gatten.
Ihre Frau und Sie können statt eines notariell beglaubigten Ehevertrags auch je ein handgeschriebenes Testament verfassen, in dem beide den überlebenden Ehepartner als alleinigen Erben einsetzen.
Diese Variante ist zwar günstiger - birgt aber eine gewisse Unsicherheit. Denn Sie beide könnten das Testament hinter dem Rücken des anderen wieder ändern. Dies ist beim Ehevertrag nicht möglich. Hier ist eine Änderung nur mit beidseitigem Einverständnis möglich.
(plü)
13. Dezember 2006