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Mein Partner und ich sind beide berufstätig. Er ist jünger als ich, weshalb ich länger als bis zur ordentlichen Pensionierung arbeiten möchte. Lohnt sich für mich ein AHV-Aufschub oder wird bei Ehepaaren so oder so nur eine Maximalrente ausbezahlt?
Ein Aufschub kann sich für Sie lohnen, wenn Sie beim ordentlichen AHV-Alter von 64 Jahren noch nicht auf die AHV-Rente angewiesen sind. Sie können damit die auf die AHV-Rente entfallenden Einkommenssteuern reduzieren.
Die AHV-Rente wird zur Berechnung der Steuern zu Ihrem Erwerbseinkommen und einer allfälligen Pensionskassenrente hinzugezählt. Mit einem regulären Bezug der AHV-Rente gelangen Sie deshalb in eine höhere Steuerprogression.
Der Rentenzuschlag bei einem Aufschub beträgt je nach Aufschubdauer bis zu 31,5 Prozent. Dieser Zuschlag wird Ihnen auch gewährt, wenn Sie und Ihr Ehepartner zusammen die Maximalrente für Ehepaare erhalten. Sie sollten aber auf einen Aufschub verzichten, wenn Sie befürchten, früh zu sterben. In diesem Fall erhalten Sie bei einem regulären Bezug trotz der hohen Steuerbelastung insgesamt mehr Rente als bei einem Aufschub.
Einen Aufschub müssen Sie spätestens ein Jahr nach dem Eintritt ins ordentliche Rentenalter bei der AHV-Ausgleichskasse geltend machen. Weitere Infos zum Rentenaufschub ?nden Sie im AHV-Merkblatt «Flexibles Rentenalter» (www.ahv.ch -> «Merkblätter»).
(nw)
07. Februar 2007