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Beratung | K-Geld 1/2007

Pensionskasse: Ist Vorbezug oder Verpfändung besser?

Ich möchte ein Eigenheim kaufen, muss dazu aber auf mein Pensionskassengeld zurückgreifen. Soll ich mein Guthaben nun besser verpfänden oder beziehen?

Mit einem Vorbezug des Pensionskassenkapitals können Sie die Höhe der Hypothek reduzieren und bezahlen deshalb weniger Hypothekarzinsen als bei einer Verpfändung. Im Gegenzug tut sich jedoch bei Ihrer Altersvorsorge eine grosse Lücke auf. Bei der Pensionierung wird Ihnen nicht nur der Betrag fehlen, den Sie für den Bau bezogen haben, sondern auch die Zinsen auf diesen Betrag.

Angenommen, Sie beziehen im Alter von 40 Jahren 100 000 Franken aus der Pensionskasse. Bei durchschnittlich 2,5 Prozent Zins pro Jahr ist Ihr Pensionskassenguthaben mit 65 Jahren um 185 000 Franken tiefer als ohne Vorbezug. Die Altersrente reduziert sich damit um rund 1000 Franken im Monat. Um diese Leistungseinbusse auszugleichen, müssten Sie jedes Jahr 5000 Franken auf die Seite legen.
Aus diesem Grund ist das Verpfänden von Pensionskassenguthaben grundsätzlich die bessere Variante, sofern Sie sich die höheren Hypothekarzinsen leisten können und bis zur Pensionierung nicht mit einer grösseren Erbschaft rechnen. Das verpfändete Pensionskassengeld dient den Banken als Sicherheit.
Sie sind deshalb bereit, eine höhere Hypothek zu sprechen.

Bis zu Ihrer Pensionierung müssen Sie die Hypothek allerdings so weit zurückzahlen, dass Sie im Alter über Ihre volle Rente verfügen können.

(nw)

07. Februar 2007


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