|
(0) |
Mein Mann hat sich selbständig gemacht. Ich möchte nun wissen, wie ich im Todesfall abgesichert bin.
Beim Tod Ihres Mannes erhalten Sie von der AHV eine Witwenrente, sofern Sie Kinder haben. Sind die Kinder unter 18 Jahren oder noch in Ausbildung, gibts eine Waisenrente. Diese fliesst maximal bis zum 25. Altersjahr der in Ausbildung stehenden Kinder.
Ohne Kinder erhalten Sie nur eine Witwenrente, wenn Sie mindestens 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre lang verheiratet waren. Die maximale Witwenrente beträgt zurzeit 21 216 Franken im Jahr, Waisenrenten sind halb so hoch.
Reichen diese Beträge und die Erbschaft nicht für Ihren Lebensunterhalt, empfiehlt sich eine private Todesfallrisikopolice für Ihren Mann. Er kann wählen zwischen einer freien Vorsorgepolice der Säule 3b oder einer gebundenen Police der Säule 3a. Die zweite Variante bringt Steuervorteile.
Prüfen Sie ausserdem, ob sich Ihr Mann in der 2. Säule einer Verbandsvorsorge anschliessen könnte. Die Vorsorgepläne umfassen neben Todesfallleistungen auch Zahlungen bei Invalidität und im Alter. Eine Verbandsvorsorge ist meist günstiger als der Beitritt zu einer Sammelstiftung und bietet einen umfassenden Schutz. Die Vorsorgepläne sind allerdings fest definiert. Je nach familiärer oder finanzieller Situation zahlt man Prämien für Risiken, die man gar nicht absichern möchte.
Achten Sie auf jeden Fall nicht einzig auf einen Todesfallschutz. Wichtig ist nämlich auch, dass Ihr Mann gegen die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit abgesichert ist – und dass Sie beide im Alter eine ausreichende Rente bekommen. (nb)
31. August 2007