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Mein kürzlich verstorbener Bruder war ledig. Meine Eltern leben nicht mehr. Steht mir das Pensionskassenkapital meines Bruders zu?
Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf das Pensionskassenkapital Ihres Bruders haben Sie nicht. Aber: Seit 2005 können Pensionskassen im Reglement Drittpersonen begünstigen. Dort steht dann genau, welche Personen in welcher Reihenfolge wie viel erhalten.
Leider kennt die Pensionskasse Ihres Bruders keine solche Regelung. Deshalb darf die Pensionskasse sein gesamtes gespartes Kapital behalten.
05. September 2007 | Rasmus Dwinger