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Beratung | saldo 15/2007

10 Fragen zum Rechtsanwalt

1. Wie findet man einen guten Anwalt?
Am besten fragt man im Bekanntenkreis herum, wer schon gute Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht hat. Die Branchenverbände können kaum weiterhelfen, denn sie müssen alle Mitglieder gleich behandeln.

2. Muss der Anwalt in meinem Wohnsitz- Kanton praktizieren?
Nein. Wer in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen ist, ist an allen Gerichten der Schweiz zugelassen. Das Prozessrecht ist aber in jedem Kanton anders. Deshalb empfiehlt es sich, einen Rechtsvertreter aus dem Kanton des Gerichtsstandes zu wählen.

3. Muss man bei Anwälten einen Kostenvorschuss bezahlen?
Es gibt Anwälte, die einen Vorschuss verlangen – und andere, die darauf verzichten. Wichtig: Vereinbaren Sie beim ersten Gespräch, wann und wie Rechnung gestellt werden soll.

4. Wie viel kostet ein Rechtsanwalt?
Die Höhe des Honorars hängt meist vom Streitwert, von der Schwierigkeit des Falles und der Berufserfahrung des Anwalts ab. Häufig wird ein fester Stundenansatz vereinbart. Dieser liegt in der Regel zwischen 200 und 450 Franken.

5. Wie rechnet ein Anwalt ab?
Wenn mit einem bestimmten Stundenansatz nach Zeitaufwand abgerechnet wird, sind die Sekretariatsarbeiten im Honorar inbegriffen. Berechnet werden darf dann nur der Zeitaufwand des Anwalts. Spesen für Kopien, Anrufe, Fahrtkosten usw. dürfen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Wer einen Prozess gewinnt, erhält häufig eine Entschädigung. Diese deckt im besten Fall die Anwaltskosten.

6. Was kann man gegen eine zu hohe Rechnung unternehmen?
Zunächst sollte man beim Anwalt reklamieren. Ist dies erfolglos, kann man die Rechnung vom kantonalen Anwaltsverband überprüfen lassen, sofern der Anwalt dort Mitglied ist. Das gilt für die Kantone Zürich, St. Gallen, Graubünden, Basel-Stadt und Baselland. In andern Kantonen kann man sich beim Anwaltsverband erkundigen.

7. Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt?
Das ist in den kantonalen Prozessordnungen geregelt und wird vom Gericht auf Gesuch hin geprüft. Grundsätzlich gilt: Wer neben seinem Lebensunterhalt nicht für Anwaltskosten aufkommen kann, hat Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Der Prozess darf aber nicht aussichtslos und ein Anwalt muss für das Verfahren notwendig sein.

8. Wo kann man sich über einen Rechtsanwalt beschweren?
In jedem Kanton gibt es eine Aufsichtsbehörde. Diese überwacht, ob das Anwaltsgesetz eingehalten wird.
Fragen Sie beim Obergericht nach der Adresse.

9. Darf ein Anwalt das Mandat kündigen?
Ja. Wie der Klient auch darf er das Mandat jederzeit kündigen – allerdings nicht zur Unzeit. Also zum Beispiel nicht kurz vor einem Verhandlungstermin.

10. Muss der Anwalt die Originalakten zurückgeben?
Ja. Klienten können die Akten herausverlangen. Grundsätzlich sind Anwälte verpflichtet, die Akten zehn Jahre lang aufzubewahren. Nicht ausgehändigt werden müssen Notizen.   

25. September 2007 | Beatrice Walder/Simone Thür


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Kommentare (1)

 
  • Micha | 30.04.2010, 20:17

    zu Punkt 8.

    In Zeiten des Web2.0 kann man sich auch über eine Anwaltskanzlei
    beschweren - etwa bei www.qype.ch oder www.rechtsanwalt.am
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