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Jede Partei unserer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft legt pro Jahr 1800 Franken in den Erneuerungsfonds. Die Steuerverwaltung hat es nun erstmals abgelehnt, den Abzug auf diese Einlage zu akzeptieren. Dabei dient sie doch klar dem Unterhalt der Liegenschaft. Ist dieses Vorgehen korrekt?
Nein. Es hat dazu zwar tatsächlich einen parlamentarischen Vorstoss gegeben. Er verlangte, dass Einlagen in den Erneuerungsfonds erst dann als Unterhaltsaufwand geltend gemacht werden dürfen, wenn der Umbau oder die Renovation tatsächlich erfolgt ist. Dieser Vorstoss fand im Nationalrat aber keine Mehrheit. Der Abzug ist also weiterhin zulässig.
07. Dezember 2007