SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 6/2007

Erbe: Werden meine Stiefkinder benachteiligt?

Ich habe zwei Kinder. Mein verstorbener Mann hat aus erster Ehe einen Sohn und eine Tochter, die bei uns aufgewachsen sind. Werden die Stiefkinder benachteiligt, wenn ich sterbe? Ich möchte, dass alle gleich viel erhalten.

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich ausschliesslich nach dem Verwandtschaftsgrad. Mit Ausnahme des Ehegatten und von Adoptivkindern haben nur Blutsverwandte einen gesetzlichen Erbanspruch.

Bei Ihrem Tod erben die gemeinsamen Kinder nach Gesetz zu gleichen Teilen, die Stiefkinder gehen leer aus.

Mit einem Testament können Sie Ihren Stiefkindern die freie Quote von einem Viertel des Nachlasses zuweisen. Sie wären damit aber immer noch viel schlechter gestellt als die anderen Kinder. Die Pflichtteile Ihrer zwei eigenen Kinder betragen drei Viertel.

Es ist aber trotzdem möglich, jedem Kind gleich viel zukommen zu lassen. Ihre zwei leiblichen Kinder müssen aber damit einverstanden sein. Das können Sie in einem Erbvertrag bei einem Notar regeln. Beachten Sie dabei die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Kinder. Klären Sie die Steuerfolgen bei Ihrem Steueramt ab.

07. Dezember 2007


Beitrag als PDF
Erbe: Werden meine Stiefkinder benachteiligt?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Soll ich die Erbschaft ausschlagen? Kann ich eine Kopie des Testaments verlangen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte