SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 02/2008

Sind Stiefkinder auch erbberechtigt?


Mein Mann und ich haben zwei Kinder. Aus erster Ehe hat mein Mann zwei weitere Kinder. Sind die beiden Stiefkinder genau gleich erbberechtigt wie unsere gemeinsamen Kinder?


Stiefkinder sind nur dem blutsverwandten Elternteil gegenüber erbberechtigt. Stirbt Ihr Mann vor Ihnen, haben Sie als Ehefrau Anspruch auf die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaft. Die Errungenschaft umfasst im Wesentlichen das während der Ehe aufgebaute Vermögen, nicht jedoch geerbtes Vermögen eines Partners.

Die andere Hälfte der Errungenschaft fällt in den Nachlass Ihres Mannes. Davon steht Ihnen gemäss Erbrecht wiederum die Hälfte zu. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen auf alle vier Kinder verteilt. Die Kinder erhalten ohne Testament also je ein Achtel des Nachlasses Ihres Mannes.

Bei Ihrem eigenen Ableben sind dann nur Ihre beiden eigenen Kinder erbberechtigt, nicht jene Ihres Mannes aus erster Ehe. Sollten Sie zuerst sterben, erhält Ihr Mann die Hälfte Ihrer gemeinsamen Errungenschaft. Die andere Hälfte geht wiederum in Ihren Nachlass. Davon erhält Ihr Mann ebenfalls die Hälfte, die andere wird auf Ihre beiden leiblichen Kinder aufgeteilt. Die Kinder Ihres Mannes gehen leer aus.

Sie können mit einem Testament oder einem Erbvertrag auch die Stiefkinder begünstigen. Die Pflichtteile dürfen allerdings nicht angetastet werden. Sie betragen für den Ehemann ein Viertel der Erbschaft und für Ihre leiblichen Kinder gemeinsam drei Achtel.  

 

31. März 2008


Beitrag als PDF
Sind Stiefkinder auch erbberechtigt?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Soll ich die Erbschaft ausschlagen? Kann ich eine Kopie des Testaments verlangen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte