SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 02/2008

Nacherbin: Wie kann ich das Erbe schützen?


Mein Vater hat mich auf den Pflichtteil gesetzt und seine zweite Ehefrau für die freie Quote als Vorerbin eingesetzt. Ich bin Nacherbin. Meine Stiefmutter darf diesen Teil des Vermögens also verwalten, nicht aber vermindern. Ich befürchte aber, dass sie genau das tun wird. Wie kann ich mich wehren?


Laut Gesetz muss die zuständige kantonale Behörde bei einer Nacherbschaft zwingend ein Inventar über den Nachlass erstellen. Sie verlangt von der Vorerbin eine Sicherstellung der Nacherbschaft. Von dieser Sicherstellungspflicht wäre Ihre Stiefmutter nur befreit, wenn Ihr Vater dies in seinem Testament ausdrücklich angeordnet hätte.

Die Sicherstellung muss dem Wert der Erbschaft entsprechen, die Sie als Nacherbin erhalten werden. Normalerweise wird ein Grund- oder Faustpfand errichtet, möglich wäre aber auch eine Bürgschaft.

Leistet Ihre Stiefmutter keine genügende Sicherheit oder ist Ihre Nacherbschaft konkret gefährdet, ist von der kantonal zuständigen Behörde ein Erbschaftsverwalter einzusetzen. Dieser hat dafür zu sorgen, dass Ihre Nacherbschaft erhalten bleibt.

31. März 2008


Beitrag als PDF
Nacherbin: Wie kann ich das Erbe schützen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Soll ich die Erbschaft ausschlagen? Kann ich eine Kopie des Testaments verlangen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte