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Mein Vater hat mich auf den Pflichtteil gesetzt und seine zweite Ehefrau für die freie Quote als Vorerbin eingesetzt. Ich bin Nacherbin. Meine Stiefmutter darf diesen Teil des Vermögens also verwalten, nicht aber vermindern. Ich befürchte aber, dass sie genau das tun wird. Wie kann ich mich wehren?
Laut Gesetz muss die zuständige kantonale Behörde bei einer Nacherbschaft zwingend ein Inventar über den Nachlass erstellen. Sie verlangt von der Vorerbin eine Sicherstellung der Nacherbschaft. Von dieser Sicherstellungspflicht wäre Ihre Stiefmutter nur befreit, wenn Ihr Vater dies in seinem Testament ausdrücklich angeordnet hätte.
Die Sicherstellung muss dem Wert der Erbschaft entsprechen, die Sie als Nacherbin erhalten werden. Normalerweise wird ein Grund- oder Faustpfand errichtet, möglich wäre aber auch eine Bürgschaft.
Leistet Ihre Stiefmutter keine genügende Sicherheit oder ist Ihre Nacherbschaft konkret gefährdet, ist von der kantonal zuständigen Behörde ein Erbschaftsverwalter einzusetzen. Dieser hat dafür zu sorgen, dass Ihre Nacherbschaft erhalten bleibt.
31. März 2008