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Sie haben in der letzten Ausgabe geschrieben, dass Spareinlagen im Fall eines Bankenkonkurses bis maximal 30 000 Franken gesichert sind. Gilt das auch für ein Festgeld?
Ja, auch Festgelder sind durch den Einlagenschutz gesichert. Allerdings beschränkt sich der Schutz auch bei Festgeldern auf maximal 30 000 Franken pro Bankkunde. Die meisten Banken errichten Festgelder aber erst ab 100 000 Franken. Der Einlagenschutz gibt also nur eine teilweise Sicherheit.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie auf derselben Bank beispielsweise über ein Spar- und Lohnkonto oder ein 3a-Konto verfügen. Diese Einlagen würden im Konkursfall zusammengezählt. Darüber hinausgehende Beträge müssten Sie im Konkursfall auf dem normalen Forderungsweg zurückverlangen. Ausnahme: Falls Sie von der betreffenden Bank auch eine Hypothek oder sonst ein Darlehen erhalten haben, dürften Sie Ihr Guthaben damit verrechnen.
31. März 2008