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Ich bin 62 Jahre alt und soeben arbeitslos geworden. Ich bin sehr gut qualifiziert und deshalb zuversichtlich, trotz meines Alters nochmals eine Stelle zu finden. Nun will mich meine Pensionskasse aber zwingen, ab sofort die stark gekürzte Altersleistung zu beziehen. Ist das zulässig?
Leider ja. Pensionskassen dürfen arbeitslose Versicherte zum vorzeitigen Bezug der PK-Leistung zwingen. Voraussetzung ist einzig, dass der Versicherte bereits in einem Alter ist, in dem er sich gemäss PK-Reglement vorzeitig pensionieren lassen könnte. Das hat das Bundesgericht entschieden. Und es gilt auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit.
Ein vorzeitiger Bezug führt lebenslänglich zu einer tieferen PK-Rente. Diese Rente wird zudem für die Berechnung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) voll als Einkommen angerechnet. Das wiederum führt zu weniger Arbeitslosengeld.
Immerhin besteht Hoffnung, dass diese Diskriminierung beseitigt wird: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats verlangt mittels Initiative, dass die Betroffenen künftig zwischen gekürzter Altersleistung und Freizügigkeitsleistung wählen dürfen.
31. März 2008