|
(0) |
Letztes Jahr hatte ich meinen letzten Willen beim Notar öffentlich beurkunden lassen. Aufgrund familiärer Unstimmigkeiten möchte ich nun das Testament ändern. Muss ich dazu wieder zum Notar?
Nein. Das neue Testament muss nicht in der gleichen Form beurkundet werden wie das alte. Es genügt, wenn Sie das neu verfasste Testament von Anfang bis Schluss von Hand schreiben und mit Datum und Unterschrift versehen. Es löst dann die ältere Verfügung ab. Achtung: Wollen Sie die alte Version vollumfänglich ersetzen, muss dies in der neuen Fassung klar zum Ausdruck kommen. Ansonsten wird diese unter Umständen als blosse Ergänzung zum älteren Testament angesehen.
31. März 2008