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Beratung | K-Tipp 09/2008

Krankes Kind: Drei freie Tage für Mutter und Vater?

Unser fünfjähriges Kind hatte eine starke Grippe. Da wir beide berufstätig sind, musste jemand von uns zu Hause bleiben. Wir lösten dies so, dass zuerst meine Frau für drei Tage die Krankenpflege übernahm, dann ich – ebenfalls für drei Tage. So konnten wir Kosten für eine fremde Betreuung vermeiden. Nun will mir mein Arbeitgeber diese drei Tage nicht zahlen, obwohl ein Arztzeugnis vorliegt. Kann ich darauf bestehen?


Nein. Gemäss Arbeitsgesetz müssen Betriebe den Angestellten mit Familienpflichten für die Betreuung von kranken Kindern bis zu drei Tage frei geben. Zudem kann der Betrieb ein Arztzeugnis verlangen.

Eine Einschränkung gibt es allerdings: Dieses Privileg wird grundsätzlich nur einem Elternteil gewährt und in der Regel nicht länger als drei Tage.

Nach Ablauf der ersten drei Tage hätten Sie also für Ihr Kind eine fremde Betreuung organisieren müssen. Der Arbeitgeber kann Ihnen also Ihre Betreuungstage verweigern.

Die drei Tage sind aber nicht in Stein gemeisselt. Denn im Prinzip müssen Eltern in solchen Situationen sofort eine Betreuung suchen. Unter besonderen Umständen, beispielsweise aus medizinischen Gründen oder wenn eine persönliche Anwesenheit der Eltern unbedingt erforderlich ist, kann die Abwesenheit ausnahmsweise auch länger als drei Tage dauern.

Übrigens: Die Absenz wegen einer notwendigen Kinderbetreuung gilt als unverschuldet und muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Diese Zeit ist daher weder nachzuholen noch mit Überstunden zu kompensieren.

05. Mai 2008 | v


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