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Mein Partner und ich leben seit Herbst 2007 in eingetragener Partnerschaft in der Stadt Zürich. Müssen wir nun die Steuerformulare gemeinsam ausfüllen oder werden wir einzeln besteuert?
Eingetragene Partner haben steuerlich genau die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehepaare. In den meisten Kantonen gilt der 31. Dezember als Stichtag für die Frage, ob ein Paar nun einzeln oder gemeinsam besteuert wird.
Da Ihre Partnerschaft bereits im Herbst 2007 eingetragen wurde, würden Sie in den meisten Kantonen gemeinsam besteuert. Der Kanton Zürich macht in diesem Punkt aber eine Ausnahme. In Zürich gilt der 1. Januar als Stichtag.
Da Sie am 1. Januar 2007 noch getrennt lebten, werden Sie im Jahr 2007 auch getrennt besteuert. Für die Steuerperiode 2008 werden Sie dann gemeinsam besteuert. Die entsprechenden Formulare werden Sie im Frühjahr 2009 erhalten.
26. Mai 2008 | fh
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