SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 14/2008

Die Ex-Frau hat ihre Freundin «geheiratet»: Kann ich die Alimentenzahlungen einstellen?


Meine Frau und ich sind seit zwei Jahren geschieden. Kinder haben wir keine. Gemäss Scheidungsvereinbarung muss ich meiner Ex-Frau fünf Jahre lang (oder bis zur Wiederverheiratung) monatlich 1400 Franken Unterhalt zahlen. Nun haben meine Ex-Frau und ihre Freundin die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen. Gilt eine eingetragene Partnerschaft als Wiederverheiratung? Kann ich jetzt die Zahlungen beenden?


Ja.
Zwar endet Ihre Zahlungspflicht nach dem Wortlaut der Scheidungsvereinbarung nur bei der Wiederverheiratung Ihrer alimentenberechtigten Ex-Ehefrau. Dennoch liegt es auf der Hand, dass die Zahlungspflicht auch erlischt, wenn der frühere Ehegatte eine eingetragene Partnerschaft eingeht.

Denn: Die eingetragene Partnerschaft wird ähnlich wie die Ehe auf lange Zeit geplant. Das Paar geniesst einen gesetzlichen Schutz. Es besteht ein gegenseitiges Erbrecht, in einer Notlage müssen sie einander unterstützen, und die Auflösung der Partnerschaft ist nur gerichtlich möglich.

Es gibt somit keinen Grund, eingetragene Partnerschaften in solchen Fällen anders zu beurteilen als Ehen.

Anders ist es beim Konkubinat, das formlos aufgehoben werden kann. Zudem ist die gegenseitige Unterstützung gesetzlich nicht geregelt. Hier muss der alimentenpflichtige Ex- Partner so lange zahlen, bis sich das Konkubinat als dauerhaft erweist. Meist endet die Zahlungspflicht in solchen Fällen nach etwa zwei Jahren Konkubinat, sofern im Scheidungsurteil nichts anderes abgemacht wurde.

01. September 2008 | hrs


Beitrag als PDF
Die Ex-Frau hat ihre Freundin «geheiratet»: Kann ich die Alimentenzahlungen einstellen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
Alle Umfragen

Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Alle Testsieger im Handy
Alle Testsieger im Handy
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Darf mein Chef alle Spinde öffnen? Hafte ich nach dem Auszug? Werden auch Einkäufe in die Pensionskasse geteilt? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Warmluft-Stylingbürsten Fleckenmittel ­Bad­reiniger Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
10.02.2012, 15:14 | 10 AntwortenHilcom Computer Onlinehandel--) andere Geschädigte gesucht!!! 10.02.2012, 10:48 | 2 AntwortenAutoverkauf 10.02.2012, 09:16 | 0 AntwortenWarnliste Telefonbelästigung 09.02.2012, 16:31 | 11 AntwortenSVAG Schweizer Vermögensberatung seriös?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte