SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 05/2008

Gibts zwingend ein Steuerinventar?

Meine Frau und ich leben im Kanton Zürich und sind kinderlos. Ich habe gehört, dass nach dem Tod eines Ehepartners ein Steuerinventar gemacht wird. Gilt das auch für uns, obwohl
wir keine Kinder haben?

Es hängt einzig von Ihrer Vermögenslage ab, ob ein Steuerinventar nötig ist. Ob Sie Kinder haben oder nicht, ist egal.

Das kantonale Steuergesetz verpflichtet die Steuerbehörde im Prinzip, beim Tod einer steuerpflichtigen Person als erste Amtshandlung ein Steuerinventar zu errichten – ausser bei Leuten mit sehr wenig oder gar keinem Vermögen.

Ein Beispiel: Im Kanton Zürich gab es im letzten Jahr 10 274 Todesfälle. In 8827 Fällen wurde ein Inventar erstellt. In den restlichen 1447 Fällen handelte es sich um Vermögenslose, bei denen kein Inventar aufgenommen wurde. Bei der Steuerverwaltung des Kantons Zürich gelten Leute mit weniger als 20 000 Franken Vermögen als vermögenslos. Die Praxis in den einzelnen Kantonen ist unterschiedlich.

Das Steuerinventar bildet die Basis für die Berechnung allfälliger Erbschafts- und Nachsteuern. Im Inventar werden alle nennenswerten Vermögenswerte der ver-storbenen Person aufgelistet. Falls die Person verheiratet war oder minderjährige Kinder hatte, werden die Vermögenswerte des hinterbliebenen Gatten und der Kinder ebenfalls erfasst.

Solange das Inventar nicht erstellt ist, darf grundsätzlich niemand über die Hinterlassenschaft verfügen. Beim Erstellen des Inventars muss mindestens ein Erbe anwesend sein. Das Inventar muss aber nicht in den Räumen der Verstorbenen Person verfasst werden, dies kann auch im Steueramt erfolgen.   

18. Oktober 2008 | bw


Beitrag als PDF
Gibts zwingend ein Steuerinventar?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Soll ich die Erbschaft ausschlagen? Kann ich eine Kopie des Testaments verlangen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte