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Ich habe seit Jahren Streit mit meinem Vater und kaum mehr Kontakt zu ihm. Kürzlich drohte er mir, mich deshalb zu enterben. Kann er das wirklich?
Nein. Es steht zwar einem Erblasser frei, die Nachkommen im Testament auf ihren Pflichtteil zu setzen. Eine Enterbung würde jedoch bedeuten, einem pflichtteilsgeschützten Erben auch seinen Pflichtteil zu entziehen.
Streit oder Kontaktverweigerung sind keine ausreichenden Gründe, ein Kind zu enterben. Rechtmässig enterben kann man jemanden nur, wenn der Betreffende eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder gegen eine ihm nahestehende Person begangen hat. Oder wenn der Erbe eine sich aus dem Familienrecht
ergebende Rechtspflicht schwer, widerrechtlich und schuldhaft verletzt hat.
09. Dezember 2008 | nw