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Ich bin schwanger. Der Geburtstermin liegt vier Monate vor den Abschlussprüfungen meiner berufsbegleitenden Ausbildung. Um mich optimal auf den praktischen Teil der Prüfungen vorzubereiten, wäre es wichtig, dass ich einen Monat nach der Geburt wieder arbeiten gehen könnte. Darf ich das?
Nein. Bis acht Wochen nach der Geburt besteht ein absolutes Arbeitsverbot. Ihr Chef müsste Sie daher nach Hause schicken, falls Sie zur Arbeit erscheinen würden.
Danach dürfen Sie grundsätzlich arbeiten gehen. Aber Achtung: Nehmen Sie die Arbeit während des gesetzlichen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubes wieder auf, endet Ihr Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung (EO). Sobald Sie wieder arbeiten, muss also wieder der Arbeitgeber Ihren Lohn zahlen.
Falls Sie vorhaben, vor Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubes wieder zu arbeiten, sollten Sie dies Ihrem Chef bereits einige Zeit vor dem errechneten Geburtstermin mitteilen. Nur so kann er planen, für wie lange er beispielsweise eine Mutterschaftsvertretung braucht.
13. Januar 2009 | ch