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Ich bin 63 Jahre alt. Seit einigen Monaten beziehe ich Taggelder der Arbeitslosenversicherung, das sind rund 7000 Franken pro Monat. In eine Pensionskasse kann ich nicht mehr einzahlen. Wie kann ich bis 65 möglichst viel fürs Alter ansparen und gleichzeitig vom steuerbaren Einkommen abziehen?
Falls Sie Ihre einbezahlten Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen möchten, kommt nur die Säule 3a in Frage. Denn auch Arbeitslose können in die 3. Säule einzahlen, solange sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen und nicht ausgesteuert sind. Bezügerinnen und Bezüger von Arbeitslosentaggeldern sind in der Regel der Auffangeinrichtung der Pensionskassen angeschlossen und zahlen Beiträge für das Todesfall- und Invaliditätsrisiko. Sie können deshalb in die dritte Säule nur so viel einzahlen wie Erwerbstätige mit Pensionskasse. Das sind in diesem Jahr höchstens 6566 Franken.
29. März 2009 | nw