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Wir haben unser Haus mit dem Erbe meiner Frau bezahlt. Meine Frau hat mir aber die Hälfte des Hauses geschenkt, und deshalb sind wir nun beide im Grundbuch je zu 50 Prozent als Miteigentümer eingetragen. Die Schenkung wurde schriftlich festgehalten. Nun stehen wir vor der Scheidung. Wir sind uns einig, dass meine Frau das Haus im Alleineigentum übernehmen soll. Muss sie mir nun meinen Miteigentumsteil auszahlen?
Ja. Ihre Frau hat Ihnen die Hälfte des Hauses ohne weitere Bedingungen geschenkt, und deswegen sind auch Sie als Miteigentümer eingetragen. Folge: Übernimmt Ihre Frau das Haus zu Alleineigentum, muss sie Ihnen den Wert Ihres geschenkten Miteigentumsanteils auszahlen.
Sie hätte im Schenkvertrag die Bedingung festhalten können, dass die Schenkung bei Scheidung rückgängig gemacht würde – das ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Deshalb haben Sie Anspruch auf diese Auszahlung. Ihre Frau meint vielleicht, die Schenkung falle wegen der Scheidung dahin und sie schulde Ihnen nichts, weil das Haus von ihrem Geld bezahlt wurde. Doch da irrt sie.
Tipp: Auch in der Ehe sollte man bei grösseren Geldbeträgen in einem schriftlichen Vertrag festhalten, um was für einen Vertrag es sich genau handelt.
19. April 2009 | nb