SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 08/2009

Scheidungsrecht: Miteigentum geschenkt – Muss sie meinen Anteil auszahlen?

Wir haben unser Haus mit dem Erbe meiner Frau bezahlt. Meine Frau hat mir aber die Hälfte des Hauses geschenkt, und deshalb sind wir nun beide im Grundbuch je zu 50 Prozent als Miteigentümer eingetragen. Die Schenkung wurde schriftlich festgehalten. Nun stehen wir vor der Scheidung. Wir sind uns einig, dass meine Frau das Haus im Alleineigentum übernehmen soll. Muss sie mir nun meinen Miteigentumsteil auszahlen?

Ja. Ihre Frau hat Ihnen die Hälfte des Hauses ohne weitere Bedingungen geschenkt, und deswegen sind auch Sie als Miteigentümer eingetragen. Folge: Übernimmt Ihre Frau das Haus zu Alleineigentum, muss sie Ihnen den Wert Ihres geschenkten Miteigentumsanteils auszahlen.

Sie hätte im Schenkvertrag die Bedingung festhalten können, dass die Schenkung bei Scheidung rückgängig gemacht würde – das ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Deshalb haben Sie Anspruch auf diese Auszahlung. Ihre Frau meint vielleicht, die Schenkung falle wegen der Scheidung dahin und sie schulde Ihnen nichts, weil das Haus von ihrem Geld bezahlt wurde. Doch da irrt sie.

Tipp: Auch in der Ehe sollte man bei grösseren Geldbeträgen in einem schriftlichen Vertrag festhalten, um was für einen Vertrag es sich genau handelt.

19. April 2009 | nb


Beitrag als PDF
Scheidungsrecht: Miteigentum geschenkt – Muss sie meinen Anteil auszahlen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Grümpelturnier: Recht auf Schadenersatz? Gespräch mit dem Chef: Heimliche Aufnahme erlaubt? Prozessieren: Darf der Friedensrichter einen Vorschuss verlangen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte