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Beratung | saldo 11/2009

Auch Krankenkassen verpassen Fristen

Wenn eine Krankenkasse es versäumt, einen Wechsel rechtzeitig zu bestätigen, muss sie für allfällige Mehrkosten aufkommen.

Wer seine obligatorische Krankenversicherung wechseln will, muss aufpassen: Spätestens Ende November muss die bisherige Krankenkasse die Kündigung erhalten haben, damit sich jemand ab dem 1. Januar bei einer andern Kasse versichern kann. Und: Der Übertritt auf diesen Termin ist nur rechtswirksam, wenn die neue Kasse der alten die Aufnahme bestätigt.

Das wurde der 58-jährigen Zürcherin Simone Zeller (Name geändert) zum Verhängnis: Sie kündigte die Grundversicherung bei der Krankenkasse Galenos rechtzeitig am 25. November 2008 und meldete sich bei der Arcosana an. Die Arcosana, eine Billigkasse der CSS, bestätigte der neuen Kundin die Aufnahme umgehend Anfang Dezember. Der Wechsel schien geklappt zu haben. Simone Zeller täuschte sich: Anfang 2009 erhielt sie zwei Rechnungen für das erste Quartal: eine von der Galenos und eine von der Arcosana. Die Kundin dachte an ein Versehen der Galenos und zahlte die Prämie an die Arcosana. Bald folgten Mahnungen der Galenos – inklusive Mahnspesen.

Was die Versicherte nicht wusste: Die Galenos war im Recht. Nach dem Buchstaben des Krankenversicherungsgesetzes bleibt jemand so lange bei einer Krankenkasse versichert, bis die neue Kasse der bisherigen schriftlich den Eintritt bestätigt – selbst wenn diese seitens der Kundin über den Wechsel informiert wurde. Die Galenos erhielt die Bestätigung der Arcosana erst Mitte März 2009. Also war Zeller bis Ende März von Gesetzes wegen weiter bei der Galenos versichert. CSS-Mediensprecherin Sandra Winterberg bedauert den Fehler. Es habe sich um einen durch einen Personalwechsel verursachten Einzelfall gehandelt. Die Arcosana käme selbstverständlich für die entstandenen Mehrkosten auf, wie es das Gesetz für solche Fälle vorsehe.

06. Juni 2009 | res


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