SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 04/2009

«TwinStar Income Plus» – ein Muss?

Ich erhalte von der Axa Winterthur Leben eine Auszahlung von 100`000 Franken. Mein Berater schlug mir vor, den Betrag auf ein Festgeldkonto der Axa Bank anzulegen oder eine Einmaleinlage bei der Axa Winterthur Leben zu tätigen. Der fondsgebundene Auszahlungsplan «TwinStar Income Plus» biete 100 Prozent Kapitalschutz und während fünf Jahren eine Zinsgarantie von 3,5 Prozent. Wie beurteilen Sie die Vorschläge?

Festgeld rentiert bei der Axa Bank mit momentan 1,3 Prozent Zins für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr – das Axa-Online-Sparkonto «Plus» bringt hingegen 1,6 Prozent. Mit einer Einlage auf das Sparkonto bewahren Sie sich im Gegensatz zum Festgeld Ihre finanzielle Flexibilität (30 Tage Kündigungsfrist für 50'000 Franken). Einen grösseren Restbetrag können Sie beispielsweise in sichere Kassenobligationen anlegen. Die Zinsen sind bei einer Laufzeit von fünf Jahren sogar noch etwas höher als auf dem erwähnten Sparkonto.

Von einer Einmaleinlage in den fondsgebundenen Auszahlungsplan «TwinStar Income Plus» mit einer Laufzeit von 25 Jahren ist abzuraten. Dies aufgrund Ihres fortgeschrittenen Alters und weiterer Kritikpunkte. Die garantierte Verzinsung über die gesamte Laufzeit beträgt ca. 1,2 Prozent. Das ist für eine solch lange Laufzeit eher bescheiden. Die dürftige Rendite über die gesamte Laufzeit ist der Preis für den Kapitalschutz. Die Verzinsung ist ausserdem zu 100 Prozent zu versteuern.

Ebenfalls komplett als Einkommen zu versteuern ist die zusätzliche Auszahlung am Ende der Laufzeit. Wenn Sie selber direkt in Fonds investieren, ist der Kapitalgewinn hingegen steuerfrei.

23. August 2009 | bbs


Beitrag als PDF
«TwinStar Income Plus» – ein Muss?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Verwandte Artikel
Darf der Vermögensverwalter Retrozessionen kassieren? Was sind Discount-Zertifikate? Wie finde ich den besten Fonds einer Kategorie?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte