|
(0) |
Mein Arbeitgeber hat mir zum Geburtstag einen Gutschein für eine Ballonfahrt geschenkt. Inzwischen habe ich diese Firma im Streit verlassen. Mein ehemaliger Chef will nun aufgrund meiner Kündigung den Gutschein zurück. Muss ich ihn zurückgeben?
Nein. Grundsätzlich gilt: Geschenkt ist geschenkt. Eine Schenkung ist ein zweiseitiger Vertrag. Ist er zustande gekommen, dann gilt er auch. Die spätere Auflösung des Arbeitsverhältnisses hebt diese Schenkung nicht auf.
29. August 2009 | nb