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Mein 17-jähriger Sohn und seine 15-jährige Freundin schlafen offenbar miteinander. Macht er sich strafbar?
Nein. Weil der Altersunterschied zwischen Ihrem Sohn und seiner Freundin nicht allzu gross ist, ist sein Verhalten nicht strafbar. Grundsätzlich gilt das Schutzalter 16. Das bedeutet: Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine solche einbezieht, macht sich strafbar. Ausnahme: Liebesbeziehungen zwischen Jugendlichen sollen nicht kriminalisiert werden. Daher ist eine solche Handlung nicht strafbar, falls der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
10. Januar 2010 | ch