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Beratung | Gesundheits-Tipp 01/2010

Verschimmelt: Darf ich die Wohnung fristlos kündigen?

Meine Wohnung ist stark verschimmelt. Ich leide deshalb unter chronischem Husten und habe oft Atemnot. Den Vermieter habe ich mehrmals gemahnt, die Mängel zu beheben – ohne Erfolg. Darf ich die Wohnung nun fristlos kündigen?

Ja. Der Schimmelpilz in Ihrer Wohnung schadet offenbar Ihrer Gesundheit. Deshalb ist es für Sie nicht zumutbar, länger in dieser Wohnung zu bleiben. Schimmelpilze geben Pilzsporen in die Luft ab. Diese können chronische Entzündungen der Atemwege verursachen. Für eine Kündigung müssen Sie die Termine und Fristen des Vertrags nicht einhalten. Teilen Sie dem Vermieter die sofortige Kündigung per Einschreiben mit. Tun Sie das aber erst, wenn Sie eine andere Wohnung gefunden haben. Sollte der Schimmelpilz zudem Ihre Möbel oder Kleider befallen haben, muss der Vermieter für den Schaden aufkommen.

17. Januar 2010 | Marina Oester


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Verschimmelt: Darf ich die Wohnung fristlos kündigen?
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