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Ich lag krank im Bett und hatte ziemlich hohes Fieber. Deshalb wollte ich sofort zum Arzt. Als ich anrief, sagte mir der Arzt, er könne gleich vorbeikommen – doch das koste einen Notfallzuschlag. Ansonsten sei erst ein Termin am nächsten Tag frei. Darf der Arzt einen solchen Notfalltarif verlangen?
Ja. Die Leistungen des Arztes werden nach dem Regelwerk des sogenannten Tarmed abgerechnet. Der Tarmed umfasst rund 4600 Positionen und gilt für Behandlungen bei Ärzten und ambulant in Spitälern. Zu diesen Positionen gehören auch diverse Dringlichkeits- und Notfallzuschläge. Ein Notfall liegt dann vor, wenn Ihr Arzt Sie sofort – also ohne Wartezeit – untersucht. Wenn Patienten sofort in die Praxis gehen können, aber trotzdem erst ins Wartezimmer müssen, darf jedoch kein Notfallzuschlag erhoben werden.
Übrigens: Indem der Arzt Sie über den Notfalltarif infomierte, ist er seiner Aufklärungspflicht nachgekommen. Ärztinnen und Ärzte müssen nämlich nicht nur über medizinische Risiken einer Behandlung, sondern auch über die finanziellen Folgen informieren. Den Tarmed finden Sie im Internet unter www.tarmedsuisse.ch.
21. Februar 2010 | Nadja Burri