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Ich habe mein Pensionskassenkapital auf einem Freizügigkeitskonto parkiert und habe nun einen neuen Job in Aussicht. Kann ich meine Partnerin, mit der ich seit mehr als fünf Jahren zusammenlebe, im Fall meines Todes begünstigen?
Das hängt von Ihrer zukünftigen Pensionskasse ab. Seit Anfang 2005 gibt es eine Begünstigungsordnung im Pensionskassengesetz. Sie besagt, dass die Kassen in ihren Reglementen auch Zahlungen für Konkubinatspartner vorsehen können – sie müssen aber nicht.
Sobald Sie die neue Stelle antreten, sind Sie verpflichtet, die Freizügigkeitsleistung in die neue Pensionskasse einzuzahlen. Klären Sie ab, welche Leistungen die Kasse im Todesfall für Hinterbliebene aus Lebensgemeinschaften vorsieht. Lesen Sie das Reglement. Der neuen Pensionskasse können Sie dann allenfalls Ihre Freundin als Lebenspartnerin melden und durch eine «Begünstigungserklärung» absichern. Im Falle Ihres Todes erhält sie dann eine Witwenrente oder das Kapital.
30. August 2010 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld