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Die Raiffeisenbank Kelleramt-Albis hat mir 2007 den Aktienfonds Global Equity 130/30 in Euro von der Bank Vontobel empfohlen. Ich habe mein Erspartes – rund 39 000 Franken – in diesen Fonds eingezahlt. Er wurde per 14. April 2009 durch die Bank Vontobel aufgelöst. Mein Verlust beträgt über 27 000 Franken. Muss ich das akzeptieren?
Gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen darf eine Fondsleitung einen Fonds mit unbestimmter Laufzeit jederzeit kündigen. Die Möglichkeit zur Liquidation ist zudem meist im Fondsreglement festgehalten. Diese Bestimmungen hätten Sie beim Fondskauf erhalten sollen. In der Regel müssen die Käufer dem Reglement schriftlich zustimmen.
Die Kunden haben zur Fondsschliessung nichts zu sagen, auch wenn sie lieber langfristig anlegen und eine Krise durchstehen wollen. Die Folgen: Anleger wie Sie müssen ihre Buchverluste zwangsläufig realisieren und verlieren allenfalls zusätzlich Geld durch einen schlechten (Euro-)Wechselkurs.
Die Gründe für eine Fondsliquidation sind praktisch immer dieselben: Als Folge der Finanzkrise und des schlechten Fonds-Managements verloren die meisten Fonds massiv an Wert. Viele Anleger zogen deshalb ihre Mittel ab, um noch grössere Verluste zu vermeiden. Das schmälert die Rendite für die Betreiberbanken. Denn aktiv gemanagte Fonds finanzieren sich durch eine jährlich erhobene Verwaltungskommission.
Fondsleitungen ziehen es vor, einen unrentablen Fonds zu schliessen oder mit anderen zu fusionieren, statt eine gewisse Zeit Verluste zu schreiben und auf eine Erholung der Märkte zu setzen. Genau das war bei Ihrem Fonds der Fall: Das Fondsvolumen war mit weniger als 10 Millionen Euro zu klein, der Aufwand zu gross. Laut Raiffeisen Schweiz liess dies «keine wirtschaftliche Verwaltung im Interesse der Anleger» zu.
30. August 2010 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld