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Unsere zweijährige Tochter hat die Grundversicherung bei der EGK. Nun wollte ich für sie bei der Helsana die Zusatzversicherung Top abschliessen, um gerüstet zu sein, wenn sie eine Zahnspange braucht. Das sei nicht möglich, hiess es bei der Helsana, Top alleine gebe es nicht, wenn ich für die Tochter nicht auch die Grundversicherung abschliesse. Darf eine Kasse solche Ablehnungen machen?
Ja. Zusatzversicherungen sind freiwillig – auch für die Krankenkassen. Die Kassen dürfen also beliebige Aufnahmebedingungen stellen und Interessenten auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die Aufnahmepolitik der Helsana lautet: Wenn Antragsteller eine oder mehrere Zusatzversicherungen möchten, die Grundversicherung aber nicht bei der Helsana (oder bei einer günstigeren Tochtergesellschaft) haben bzw. beantragen, so werden sie meist abgelehnt.
Dies ergibt sich aus der internen Weisung mit dem Namen «Aufnahmepolitik von VVG-only»), die dem K-Tipp vorliegt. Auch einige andere Krankenkassen haben ähnliche Aufnahmeeinschränkungen.
Umgekehrt gilt aber: Wenn jemand seine Grundversicherung von einer Krankenkasse wegzügelt, die Zusatzversicherungen aber dort belassen möchte, dann darf die Krankenkasse diese Zusätze nicht kündigen.
Zusatzversicherungen jetzt kündigen
Die Kündigungsmodalitäten bei der Grundversicherung und den Zusatzversicherungen sind unterschiedlich:
05. September 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp