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Beratung | K-Tipp 14/2010

Krankenkasse: Darf die Helsana die Zusatzversicherung verweigern?

Unsere zweijährige Tochter hat die Grundver­sicherung bei der EGK. Nun wollte ich für sie bei der Helsana die Zusatzversicherung Top abschliessen, um gerüstet zu sein, wenn sie eine Zahnspange braucht. Das sei nicht möglich, hiess es bei der Helsana, Top alleine gebe es nicht, wenn ich für die Tochter nicht auch die Grundversicherung abschliesse. Darf eine Kasse solche Ablehnungen machen?

Ja. Zusatzversicherungen sind freiwillig – auch für die Krankenkassen. Die Kassen dürfen also beliebige Aufnahmebedingungen stellen und Interessenten auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Die Aufnahmepolitik der Helsana lautet: Wenn Antragsteller eine oder mehrere Zusatzversicherungen möchten, die Grundversicherung aber nicht bei der Helsana (oder bei einer günstigeren Tochtergesellschaft) haben bzw. beantragen, so werden sie meist abgelehnt.
Dies ergibt sich aus der internen Weisung mit dem Namen «Aufnahmepolitik von VVG-only»), die dem K-Tipp vorliegt. Auch einige andere Krankenkassen haben ähnliche Aufnahmeeinschränkungen.

Umgekehrt gilt aber: Wenn jemand seine Grundversicherung von ­einer Krankenkasse weg­zügelt, die Zusatzversicherungen aber dort belassen möchte, dann darf die Krankenkasse diese Zusätze nicht kündigen.   


Zusatzversicherungen jetzt kündigen

Die Kündigungsmodalitäten bei der Grund­versicherung und den Zusatzversicherungen sind unterschiedlich:

  • Bei der Grundversicherung können Sie die Prämienmitteilung von Anfang Oktober abwarten und dann bis Ende November kündigen. Der K-Tipp wird ausführlich auf die neuen Prämien eingehen, sobald sie offiziell ­publiziert sind (Anfang Oktober).
  • Bei den Zusatzversicherungen ergeben sich die Kündigungsfristen nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Im Normalfall muss man Zusatzversicherungen im September kündigen. Ein spätere Kündigungsmöglichkeit gibt es nur, wenn die Zusatzversicherung teurer wird – doch hier sind Prämienerhöhungen seltener als bei der Grundver­sicherung.

05. September 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
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