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Beratung | K-Tipp 14/2010

Familienrecht: Ist der voreheliche Unterhaltsvertrag noch gültig?

Früher zahlte mir der Vater meiner achtjährigen Tochter gemäss Unterhaltsvertrag pünktlich 800 Franken im Monat. Vor einem halben Jahr hei­ratete ich ihn. Seither zahlt er unregelmässig und erst noch viel weniger. Er verbraucht das Geld lieber für seine Motorräder. Ich stehe finanziell also schlechter da als vor der Ehe. Kann ich meinen Mann aufgrund des alten, vorehelichen Unterhaltsvertrags betreiben?

Nein. Der Unterhaltsvertrag zwischen unverheirateten Eltern regelt den ­finanziellen Beitrag des ­Vaters an die Kosten des ­Kindes lediglich für die Zeit vor der Ehe. Mit der Heirat fällt dieser Vertrag dahin und macht der gesetzlichen Regelung Platz: In der Ehe sind ­beide Eltern je nach ihren persönlichen und finanziellen Fähigkeiten und Möglichkeiten verpflichtet, für den Unterhalt der Familie zu sorgen.

Die Eheparter müssen sich über die Beteiligung der Kosten, die Besorgung des Haushalts und die Betreuung der Kinder einigen. Ist eine Einigung in diesen Fragen nicht möglich, können die Eltern einzeln oder gemeinsam an das Eheschutzrichteramt gelangen. Dieses wird ver­suchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann das Gericht verbindliche Weisungen erlassen.

05. September 2010 | Hans Ruedi Schmid


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Familienrecht: Ist der voreheliche Unterhaltsvertrag noch gültig?
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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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