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Wir hatten bei der UBS einen Vermögensverwaltungs-Auftrag Switzerland Plus. Haben wir Anrecht auf die im Rahmen des Mandats an die UBS geflossenen Rückvergütungen?
Ja, das Bundesgericht hat 2006 entschieden, dass solche Rückvergütungen – auch Retrozessionen genannt – dem Kunden gehören. Dies, wenn er nicht ausdrücklich darauf verzichtet hat. Ein Verzicht ist allerdings nur möglich, wenn der Kunde die Höhe der Provisionen kennt.
Die UBS als Vermögensverwalter muss in Ihrem Fall die Retrozessionen offenlegen. In Ihrem Fall fragt es sich jetzt, wie hoch die Retrozessionen waren. Rechtlich gesehen ist jede Bank verpflichtet, solche Informationen den Kunden zugänglich zu machen und schriftlich Auskunft zu erteilen.
Klären Sie deshalb ab, welche Produkte Sie während der Geschäftsbeziehung im Wertschriftendepot hatten. Danach erkundigen Sie sich schriftlich, ob und in welchem Umfang es von 2006 bis 2010 Retrozessionen der Produktanbieter gab. Je nach Antwort bestimmen Sie dann Ihren Anspruch und unterbreiten ihn wiederum schriftlich der Bank.
Früher wurden solche Auseinandersetzungen meist per Vergleich geregelt. Deshalb fehlen weiterführende Gerichtsurteile. Wichtig: Ihr Anspruch auf Rückforderung verjährt nach zehn Jahren.
24. Oktober 2010 | Anton Ladner