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Beratung | saldo 19/2010

10 Fragen zum Erbvertrag

1 Wozu braucht es einen Erbvertrag?
Um beliebige Abmachungen über die Verteilung eines Nachlasses zu treffen. Unter den Unterzeichnern des ­Vertrages gilt nach dem Tod nicht das Gesetz, sondern das, was im Vertrag steht.


2 Worin liegt der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?
Das Testament ist eine einseitige Anordnung. Der Verfasser bestimmt allein, wie sein Nachlass zu verteilen ist. Der Erbvertrag jedoch wird von mindestens zwei Personen abgeschlossen, die darin gemeinsam festlegen, wer von beiden wie viel erben soll.


3 Kann ein Erbvertrag gekündigt oder abge­ändert werden?
Nein, der Erbvertrag ist für die Unterzeichnenden bindend. Dies im Gegensatz zum Testament, das jederzeit aufgehoben oder geändert werden kann. Eine Änderung oder die Aufhebung des Erbvertrages ist nur möglich, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.


4 Kann man per Erb­vertrag auf den Pflicht­teil verzichten?
Ja. Jeder gesetzliche Erbe kann in einem Erbvertrag freiwillig auf seinen Anspruch verzichten. So kann etwa ein Ehepaar mit seinen Kindern vereinbaren, dass diese beim Tod des ersten Elternteils auf ihr Erbe ­verzichten und der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass erhalten soll.


5 Ist für Verheiratete ein Erbvertrag nötig?
Nein. Ohne Erbvertrag wird der Nachlass eines Verstorbenen nach dem Gesetz und einem allfälligen Testament verteilt.


6 Kann man trotz Erb­vertrag über sein Ver­mögen verfügen?
Ja. Ein Erbvertrag kann niemanden daran hindern, zu Lebzeiten über sein eigenes Hab und Gut frei zu verfügen. Der Vertrag regelt nur, was nach dem Tod mit dem noch vorhandenen Nachlass zu geschehen hat.


7 Kann ein Erbvertrag auch unter Kon­ku­bi­nats­part­nern ab­ge­schlos­sen werden?
Ja. Erbverträge können mit allen Erwachsenen vereinbart werden. Zwei Lebenspartner können sich zum Beispiel mit einem Erb­vertrag gegenseitig bestmöglich begünstigen.


8 Was geschieht mit dem Erbvertrag eines Ehepaares bei der Scheidung?
Dann wird der während der Ehe abgeschlossene Vertrag ungültig. Etwas anderes gilt nur, wenn die Folgen einer Scheidung im Erbvertrag speziell geregelt wurden.


9 Was geschieht, wenn einer der am Erb­ver­trag Beteiligten stirbt?
Der Vertrag bleibt bestehen, weil darin ja auch der Nachlass des anderen Partners geregelt wurde. Änderungen können dann nur noch gemacht werden, wenn diese Möglichkeit im Vertrag explizit eingeräumt worden ist.


10 Wie ist ein Erbvertrag abzufassen?
Er muss – im Gegensatz zum Testament – vor zwei Zeugen unterschrieben und notariell beurkundet werden. Der Notar ist frei wählbar. Da die Notariatstarife von Kanton zu Kanton sehr ­unterschiedlich sind, kann sich ein Blick über die Kantonsgrenze hinaus durchaus lohnen.

20. November 2010 | Stephan Heiniger


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