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Beratung | K-Tipp 20/2010

Mietrecht: Muss ich den Baum entfernen?

Ich wohne seit zehn Jahren in einem Einfamilienhaus zur Miete. Als ich einzog, pflanzte ich im Garten einen Baum. Der Vermieter hats gesehen, aber nie etwas gesagt. Jetzt habe ich ge­kündigt – und soll den Baum auf meine Kosten herausnehmen. Kann der Vermieter das verlangen?

Ja. Laut Gesetz muss der Vermieter Abänderungen am Mietobjekt schriftlich bewilligen. Sonst kann er beim Auszug des Mieters darauf bestehen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Da Sie den Vermieter nicht gefragt haben, ist sein Vorgehen korrekt. Die Tatsache, dass er nie reklamiert hat, können Sie nicht als stillschweigende Zustimmung auslegen.

27. November 2010 | dw


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