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Ich plane den Abschluss einer Rente auf Zeit (siehe K-Geld 5/2010). Muss ich die geleistete Einmaleinlage als Vermögen versteuern?
Ja. Alle Zeitrenten sind im Vermögen zu versteuern – mit dem Rückkaufwert beziehungsweise mit dem Anlagewert oder dem Restwert, soweit Rückzahlungen schon am Laufen sind.
Mehr zu Renten auf Zeit im K-Geld 5/2010.
29. Januar 2011 | fh