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Beratung | saldo 03/2011

10 Fragen zur Errungenschaft


1 Was versteht man unter dem Begriff ­Er­rungenschaftsbeteiligung?
Es handelt sich um einen ehelichen Güterstand. Dieser bestimmt, was welchem Partner während der Ehe gehört und wie das Vermögen bei einer allfälligen Scheidung oder bei Tod aufgeteilt wird.


2 Gilt die Errungen­schaftsbeteiligung für alle Verheirateten?
Nein, nur für fast alle. Denn es gibt Ehegatten, die einen Ehevertrag abgeschlossen und sich damit für ­einen der zwei andern Güterstände entschieden haben: die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung.


3 Gehört im Normalfall nicht das ganze ehe­liche Vermögen beiden Ehegatten gemeinsam?
Nein. Bei der Errungenschaftsbeteiligung – also im Normalfall, wenn man keinen Ehevertrag schliesst – verwaltet jeder Gatte sein Vermögen während der Ehe selbst. Sein Vermögen heisst: Sein Eigengut und seine Errungenschaft.


4 Was gehört zum Eigengut?
Alles, was den Ehegatten bereits vor der Heirat gehörte sowie alles, was sie während der Ehe unentgeltlich erhalten. Darunter sind vor allem Erbschaften und Schenkungen zu verstehen. Das Eigengut muss bei der Scheidung nicht geteilt werden, es ­gehört auch dann noch dem jeweiligen Ehegatten. 


5 Was zählt zur Errun­genschaft?
Alles, was nicht ins Eigengut fällt: Das ist in den meisten Ehen vor allem der Lohn oder die Leistungen der Sozialversicherungen (zum Beispiel die Renten der AHV, Pensionskassen oder der IV).


6 In welche Güter­masse fallen Erträge des Eigengutes?
In die Errungenschaft. Legt ein Ehegatte zum Beispiel sein Vermögen, das zum ­Eigengut gehört, in Aktien oder Obligationen an, so fallen die Zinsen und Dividenden in die Errungenschaft. Sie sind bei der Scheidung also aufzuteilen. Die Aktien und Obligationen selbst aber sind weiterhin Eigengut und gehören auch nach der Scheidung noch dem­selben Partner.


7 Wie wird die Errungenschaft der beiden Partner bei einer Scheidung aufgeteilt?
Jeder Ehegatte hat Anspruch auf die Hälfte der eigenen Errungenschaft und die Hälfte der Errungenschaft des Partners.


8 Kann man das ändern?
Ja. Mit einem notariell ­be­urkundeten Ehevertrag können die Ehegatten einen andern Verteilschlüssel vereinbaren.


9 Was passiert, wenn sich bei einer Scheidung die Eheleute un­einig sind, wem was ge­hört?
Wer behauptet, ein bestimmter Vermögenswert gehöre ihm, muss das beweisen. Kann er das nicht, wird der Vermögenswert zur Errungenschaft gezählt. Es empfiehlt sich deshalb in ­jedem Fall, gemeinsam schriftlich festzuhalten, was welcher Partner als Eigen­gut in die Ehe eingebracht hat.


10 Darf ein Ehegatte alleine ein Haus kaufen?
Ja. Da bei der Errungenschaftsbeteiligung während der Ehe jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen verwaltet, darf auch jeder selbst Eigentum erwerben und damit beispielsweise ein Haus kaufen. Für einen späteren Verkauf des Hauses hingegen braucht es unabhängig von den Eigentumsverhältnissen die Zustimmung des Ehegatten, falls das Haus als Familienwohnung dient.

13. Februar 2011 | Marina Oester


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